Die internationalen Squash
Regeln
1. DAS SPIEL
Squash wird von zwei Spielern mit genormten Schlägern und Bällen auf
einem Spielfeld (Court) gespielt, das nach den von der World Squash Federation
(WSF) festgelegten Maßen hergestellt wurde.
Anmerkung:
Überall, wo in diesen Regeln die Begriffe Spieler oder Schiedsrichter Verwendung
finden, ist sowohl die männliche als auch die weibliche Form gemeint.
2. DIE ZÄHLWEISE
Der Veranstalter eines Turnieres legt fest, ob ein Spiel über zwei oder
drei Gewinnsätze gespielt wird. Jeder Satz wird bis zu neun Punkten gespielt
und von dem Spieler gewonnen, der als erster neun Punkte erreicht hat. Ausnahme:
Beim erstmaligen Stand von 8:8 in jedem Satz muß der Rückschläger
vor dem kommenden Aufschlag bestimmen, ob der Satz bis neun ("keine Verlängerung")
oder bis zehn Punkte ("verlängert bis zehn") fortgesetzt wird.
Im letzteren Fall gewinnt der Spieler den Satz, der als erster zwei weitere
Punkte erzielt. Der Rückschläger muß auf jeden Fall seine Entscheidung
dem Punktrichter, dem Schiedsrichter und seinem Gegner deutlich anzeigen. Bevor
der nächste Aufschlag ausgeführt wird, muß der Punktrichter
entweder "keine Verlängerung" oder "verlängert bis
zehn" ansagen. Der Punktrichter muß "Satzball" rufen, um
anzuzeigen, daß der Aufschläger nur noch einen Punkt benötigt,
den laufenden Satz zu gewinnen oder "Spielball", um anzuzeigen, daß
er nur noch einen Punkt benötigt, das Spiel zu gewinnen.
3. PUNKTE
Punkte können nur vom Aufschläger erzielt werden. Wenn dieser den
Ballwechsel gewinnt, erhält er einen Punkt, wenn der Rückschläger
den Ballwechsel gewinnt, bekommt dieser das Aufschlagrecht.
4. DER AUFSCHLAG PUNKTE
4.1. Das erste Aufschlagrecht wird vor Spielbeginn durch Drehen des Schlägers
ermittelt. Der Aufschläger behält das Aufschlagrecht solange, bis
er einen Ballwechsel verliert, woraufhin sein Gegner zum Aufschläger wird.
Dieses Vorgehen wird bis zum Ende des Spieles beibehalten. Zu Beginn des zweiten
und jeden folgenden Satzes schlägt der Gewinner des vorangegangenen Satzes
auf.
4.2. Jeweils am
Anfang eines Satzes und nach jedem Aufschlagwechsel kann der Aufschläger
entscheiden, von welcher Seite er aufschlagen will. Danach schlägt er abwechselnd
von jeder Seite auf, solange er Aufschläger bleibt. Wird jedoch ein unterbrochener
Ballwechsel mit einer Let-Entscheidung fortgesetzt, muß er nochmals von
der gleichen Seite aufschlagen.
Anmerkung für Punkt-
und Schiedsrichter:
Falls es so aussieht, als ob der Aufschläger von der falschen Seite aufschlagen
möchte oder einer der Spieler unsicher wirkt, welche Aufschlagseite die
richtige ist, muß der Punktrichter die korrekte Seite bekanntgeben. Macht
der Punktrichter dabei einen Fahler oder entsteht darüber eine Meinungsverschiedenheit,
so entscheidet der Schiedsrichter über die richtige Aufschlagseite.
4.3. Damit der Aufschlag gültig ist, darf kein Fußfehler gemacht werden und der Ball muß für den Aufschlag fallengelassen oder in die Luft geworfen werden und darf dabei weder die Wände, den Boden, die Decke, noch von der Decke oder den Wänden herabhängende Gegenstände treffen. Der Ball muß direkt an die Frontwand zwischen Aufschlaglinie und Auslinie gespielt werden, sowie nach dem Rückprall in das dem Aufschläger gegenüberliegende Aufschlagviereck auf dem Boden auftreffen, außer er wird vom Rückschläger als Volley gespielt. Sollte ein Spieler, nachdem er den Ball fallengelassen oder hochgeworfen hat, keinen Versuch unternehmen, ihn zu schlagen, darf er diesen Aufschlag wiederholen. Kann ein Spieler nur einen Arm gebrauchen, so darf er den Ball mit Hilfe des Schlägers in die Luft werfen, um den Aufschlag auszuführen.
4.4. Ein Aufschlag ist solange gültig, bis das Aufschlagrecht an den Rückschläger verlorengeht. Der Aufschläger verliert sein Aufschlagrecht und den Ballwechsel, wenn.....
4.4.1.
....der Ball, nachdem er fallengelassen oder hochgeworfen wurde und bevor er geschlagen wird, eine Wand, den Fußboden, die Decke oder andere Courteinrichtungen berührt. - Punktrichterruf: "Fehler".4.4.2.
....der Aufschläger in dem Augenblick, wo er den Ball schlägt, nicht mit mindestens einem Teil eines Fußes auf dem Boden innerhalb des Aufschlagviertels steht, ohne dabei mit einem Teil dieses Fußes die Begrenzungslinie zu berühren. Vorausgesetzt, daß die Linie nicht berührt wird, darf ein Teil dieses Fußes über die Linie hinausragen. - Punktrichterruf: "Fußfehler".4.4.3.
....er versucht den Ball zu schlagen, ihn aber nicht trifft. - Punktrichterruf: "Tief".4.4.4.
....der Ball nicht gültig geschlagen wird. - Punktrichterruf: "Fehler".4.4.5.
....der Ball ins Aus geht. - Punktrichterruf: "Aus".4.4.6.
....der Ball irgendeinen anderen Teil des Courts trifft, bevor er die Stirnwand erreicht. - Punktrichterruf: "Fehler".4.4.7.
....der Ball auf oder unterhalb der Aufschlaglinie auftrifft, oder wenn der Ball auf oder unter die Tin-Leiste trifft. - Punktrichterruf: "Fehler".4.4.8.
....der Ball beim ersten Bodenkontakt - es sei denn, der Gegner nimmt den Ball als Volley - auf oder außerhalb der Quer- oder Mittellinie des gegnerischen Platzviertels aufspringt. - Punktrichterruf: "Fehler".4.4.9.
....der Ball nach dem Aufschlag und bevor er mehr als einmal auf dem Boden aufgesprungen oder vom Gegner gespielt worden ist, den Aufschläger, seine Kleidung oder Ausrüstung berührt. - Punktrichterruf: "Tief".
4.5. Der Aufschläger darf erst aufschlagen, nachdem der Punktrichter den Spielstand vollständig angesagt hat.
Anmerkung für Punkt-
und Schiedsrichter:
Der Punktrichter darf durch seine Ansage des Spielstandes das Spiel nicht verzögern.
Sollte jedoch der Aufschläger aufschlagen bzw. es versuchen wollen, bevor
der Spielstand angesagt worden ist, muß der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen
und den Aufschläger ermahnen, solange zu warten, bis der Spielstand genannt
worden ist.
5. DER BALLWECHSEL
Nach einem gültigen Aufschlag wird der Ball von beiden Spielern abwechselnd
gespielt, bis entweder einer einen ungültigen Schlag macht oder sich der
Ball nicht mehr den Regeln entsprechend im Spiel befindet oder das Spiel durch
Rufe des Punkt- oder Schiedsrichters unterbrochen wird.
6. GÜLTIGER RÜCKSCHLAG
6.1. Ein Rückschlag ist gültig, wenn einerseits der Ball, bevor er den Boden zweimal berührt hat, vom Rückschläger oberhalb der Tin-Leiste auf die Stirnwand gespielt wird, ohne dabei zuerst den Boden, irgendein Körperteil oder Kleidungsstück von sich, noch den Schläger, den Körper oder die Kleidung des Gegners zu berühren und andererseits der Ball nicht ins "Aus" geschlagen wird.
6.2. Ein Rückschlag ist nicht gültig, wenn der Ball vor oder nach dem Auftreffen auf die Stirnwand und bevor er auf dem Boden aufspringt das Brett trifft oder wenn der Schläger zum Zeitpunkt des Ballkontaktes nicht in der Hand des Rückschlägers ist.
7. LET
Ein Let ist die Wiederholung eines Ballwechsels, der nicht entschieden werden
kann. Der Ballwechsel, für welchen ein Let zugestanden wird, zählt
nicht und der Aufschläger muß seinen Aufschlag von der gleichen Seite
wiederholen.
8. GEWONNENER BALLWECHSEL
Ein Spieler gewinnt einen Ballwechsel....
8.1. ....gemäß Regel 4.4, wenn er der Rückschläger ist.
8.2. ....wenn es dem Gegner nicht gelingt, einen gültigen Rückschlag auszuführen, es sei denn, dem Gegner wird ein Let gewährt oder der Ballwechsel zugesprochen.
8.3. ....wenn der Ball den Gegner, seine Kleidung oder Ausrüstung trifft und er zu diesem Zeitpunkt nicht Rückschläger ist, außer die Regeln 9, 10 und 13.1.1 besagen etwas anderes. In allen Fällen muß der Schiedsrichter entsprechend entscheiden.
8.4. ....wenn der Schiedsrichter ihm einen Ballwechsel zuspricht, sofern dies in den Regeln vorgesehen ist.
9. TREFFEN DES GEGNERS
MIT DEM BALL
Wenn der Ball, bevor er die Stirnwand erreicht hat, den Gegner, seine Kleidung
oder
Ausrüstung trifft, muß der Ballwechsel unterbrochen werden und....
9.1. ....dem Rückschläger der Ballwechsel zugesprochen werden, wenn der Ball in gültiger Weise die Stirnwand erreicht hätte, ohne vorher eine andere Wand zu berühren, sofern nicht Regel 9.2 in Frage kommt.
9.2. ....in jedem
Fall ein Let gewährt werden, sofern der Ball die Stirnwand in gültiger
Weise erreicht hätte, aber der Rückschläger entweder mit einer
Körperdrehung dem Ball gefolgt ist oder den Ball an oder hinter sich vorbeigelassen
hat, um dann in beiden Fällen den Ball auf der rechten Seite zu schlagen,
nachdem er ihn auf der linken (oder umgekehrt) passieren ließ.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Wenn der Rückschläger, nachdem er sich gedreht oder den Ball an oder
hinter sich vorbeigelassen hat, den Ballwechsel unterbricht, weil er befürchtet,
den Gegner zu treffen, muß ihm ein Let gewährt werden, sofern es
nach Ansicht des Schiedsrichters wahrscheinlich war, daß der Gegner getroffen
wird und der Rückschläger einen gültigen Schlag hätte ausführen
können.
9.3. ....ein Let
gewährt werden, sofern der Ball entweder irgendeine andere Wand berührt
hat oder berührt hätte und der Rückschlag gültig gewesen
wäre. Dies gilt nicht, wenn nach Ansicht des Schiedsrichters durch die
Unterbrechung ein gewinnbringender Schlag verhindert wurde. Dann muß dem
Rückschläger der Ballwechsel zugesprochen werden.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Gemäß Regel 9 kann bei Situationen wie "Drehen",
"Ball an oder hinter sich vorbeigehen lassen" oder "einen weiteren
Versuch, den Ball zu schlagen" kein Ballwechsel zugesprochen werden.
9.4. ....der Rückschläger
verliert den Ballwechsel, sofern der Ball die Stirnwand nicht in gültiger
Weise erreicht hätte.
Anmerkung für Punkt-
und Schiedsrichter:
Wenn ein Spieler, wie in Regel 9 beschrieben, vom Ball getroffen wird, so muß
der Punktrichter "Tief" rufen. Der Schiedsrichter beurteilt die Flugbahn
des Balles und trifft alle weiteren Entscheidungen.
10. WEITERE SCHLAGVERSUCHE
Wenn der Rückschläger einen Schlag ausführt und den Ball verfehlt,
so kann er weitere Schlagversuche unternehmen. Wenn der Ball, nachdem er verfehlt
wurde, den Gegner oder dessen Kleidung und Ausrüstung berührt, so
wird durch den Schiedsrichter....
10.1. ....ein Let gewährt, wenn der Rückschläger einen gültigen Schlag hätte ausführen können.
10.2. ....dem Gegner
der Ballwechsel zugesprochen, wenn der Rückschläger keinen gültigen
Schlag hätte ausführen können.
Wenn ein weiterer Schlagversuch
erfolgreich ist, aber dieser gültige Rückschlag die Stirnwand nicht
erreichen kann, weil der Ball den Gegner, dessen Kleidung oder Ausrüstung
trifft, muß in allen Fällen ein Let gewährt werden. Wenn ein
weiterer Schlagversuch keinen gültigen Schlag ergeben hätte, verliert
der Rückschläger den Ballwechsel.
11. EINSPRÜCHE
Der Verlierer eines Ballwechsels kann gegen jede Entscheidung des Punktrichters
hinsichtlich dieses Ballwechsels Einspruch erheben.
Einsprüche gemäß Regel 11 sind mit den Worten "Let
bitte" beim Schiedsrichter zu erheben. Das Spiel muß bis zur Entscheidung
des Schiedsrichters unterbrochen werden.
Falls ein Einspruch gemäß Regel 11 abgelehnt wird, bleibt
die Entscheidung des Punktrichters bestehen. Falls der Schiedsrichter sich nicht
sicher ist, muß er ein Let gewähren, mit Ausnahme der in den Anmerkungen
für Schiedsrichter zu Regel 11.2.1 und der Anmerkungen für
Schiedsrichter Absatz C und D zu Regel 11.2.2 vorgesehenen Fällen.
Erlaubte Einsprüche oder das Einschreiten des Schiedsrichters gemäß
Regel 20.4 werden nachstehend für jede einzelne Situation gesondert
behandelt.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Eine andeutende Geste ist keine anerkannte Form des Einspruches.
11.1. Einsprüche beim Aufschlag:
11.1.1.
Gegen die Rufe des Punktrichters "Fehler", "Fußfehler", "Tief" oder "Aus" beim Aufschlag kann der Aufschläger Einspruch erheben. Wenn dem Einspruch stattgegeben wird, muß ein Let gespielt werden.11.1.2.
Wenn der Punktrichter beim Aufschlag versäumt, "Fehler", "Fußfehler", "Tief" oder "Aus" zu rufen, kann der Rückschläger Einspruch erheben. Dies kann er sofort nach dem Aufschlag oder nach beendetem Ballwechsel tun, falls er weitergespielt oder versucht hat, den Ball zu schlagen. Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters der Aufschlag fehlerhaft war, muß er das Spiel sofort unterbrechen und den Ballwechsel dem Rückschläger zusprechen.
11.2. Einsprüche in anderen Spielsituationen:
11.2.1.
Gegen die Rufe des Punktrichters "Doppelt", "Tief" oder "Aus" nach einem Rückschlag kann der Rückschläger Einspruch erheben. Wenn dem Einspruch stattgegeben wird, muß der Schiedsrichter ein Let gewähren. Dies gilt nicht, wenn nach Ansicht des Schiedsrichters....
....der Ruf des Punktrichters einen gewinnbringenden Schlag dieses Spielers unterbrochen hat. In diesem Fall muß der Ballwechsel dem Spieler zugesprochen werden.
....der Ruf des Punktrichters einen gewinnbringenden Schlag des Gegners unterbrochen oder verhindert hat. In diesem Fall muß der Ballwechsel dem Gegner zugesprochen werden.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Im letzteren Fall muß dem Gegner auch dann der Ballwechsel zugesprochen werden, wenn der Schiedsrichter nicht sicher ist, ob der Ruf des Punktrichters richtig war.
11.2.2.
Wenn der Punktrichter nach dem Rückschlag eines Spielers versäumt, "Doppelt", "Tief" oder "Aus" zu rufen, kann der Gegner Einspruch erheben. Dies kann er entweder sofort oder nach beendetem Ballwechsel tun, falls er weitergespielt oder versucht hat, den Ball zu schlagen. Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters der Rückschlag nicht gültig war, muß er das Spiel sofort unterbrechen und den Ballwechsel dem Gegner zusprechen.
Anmerkungen für Schiedsrichter:
A - Nach ausgeführtem Aufschlag kann gemäß Regel 11 kein Einspruch gegen etwas erhoben werden, das vor diesem Aufschlag passiert ist.
B - Wird bei einem Ballwechsel mehr als ein Einspruch (eingeschlossen die Einsprüche gemäß Regel 12) erhoben, muß der Schiedsrichter jeden Einspruch berücksichtigen.
C - Wenn der Punktrichter bei einem Rückschlag "Doppelt", "Tief" oder "Aus" ruft und dieser Rückschlag daraufhin tief oder aus geht, muß der Schiedsrichter bei einem Einspruch nach dem letzteren Ereignis entscheiden, auch wenn er die Entscheidung des Punktrichters dadurch ändert oder sich über diese nicht sicher ist.
D - Wenn der Punktrichter bei einem Aufschlag "Fehler", "Fußfehler", "Tief" oder "Aus" ruft und dieser Aufschlag anschließend tief, aus oder nochmals fehlerhaft ist, muß der Schiedsrichter bei einem Einspruch nach dem letzteren Ereignis entscheiden, auch wenn er die Entscheidung des Punktrichters dadurch ändert oder sich über diese nicht sicher ist.
12. BEHINDERUNG
12.1. Wenn ein Spieler am Schlag ist, hat er das Recht, seinen Schlag ohne Behinderung durch seinen Gegner auszuführen.
12.2. Um eine Behinderung zu vermeiden, muß der Gegner jede Anstrengung unternehmen, den am Schlag befindlichen Spieler folgende Möglichkeiten einzuräumen:
12.2.1.
unbehinderten, direkten Zugang zum Ball12.2.2.
gute Sicht zum Ball12.2.3.
ausreichend Platz, den Ball zu schlagen12.2.4.
ausreichend Platz, um den Ball auf direktem Weg an die Frontwand zu spielen
12.3. Eine Behinderung
tritt auf, wenn der Gegner eine der Bedingungen der Regel 12.2 nicht
erfüllt, auch wenn er jede Anstrengung unternimmt, die Behinderung zu verhindern.
Anmerkungen für
Schiedsrichter:
A - (R1) In 12.2.1 muß der Spieler seinem Gegner ungehinderten,
direkten Zugang zum Ball gewähren, sobald er selbst seinen Rückschlag
beendet hat, d.h. nach Beendigung eines angemessenen Ausschwunges. Der Gegner
muß ebenfalls jede Anstrengung unternehmen, zum Ball zu gelangen, um ihn
- wenn möglich - zu schlagen.
B - Die gute Sicht zum Ball in 12.2.2 gilt nur für den Rückprall
von der Stirnwand.
C - (R2) Der ausreichende Platz für die Ausführung des Schlages in
12.2.3 bedeutet, daß der Gegner dem Spieler ausreichend Platz für
eine angemessene Ausholbewegung, für das Treffen des Balles und einen angemessenen
Ausschwung gewähren muß. Eine Behinderung, die durch eine übermäßige
Ausholbewegung entsteht, kann nicht dazu führen, diesem Spieler den Ballwechsel
zuzusprechen. Das übermäßige Ausschwingen eines Spielers kann
für den Gegner eine Behinderung verursachen, wenn dieser dran ist, den
Ball zu schlagen.
12.4. Ein Spieler, der nach seiner Meinung behindert wird, hat die Wahl weiterzuspielen oder den Ballwechsel zu unterbrechen und beim Schiedsrichter um Einspruch zu bitten.
12.4.1.
(R3) Die korrekte Form, um Einspruch zu bitten - egal, ob der Spieler ein Let oder einen Punkt erwartet - lautet "Let bitte".12.4.2.
(R4) Ein Einspruch kann nur vom Spieler selbst eingelegt werden. Der Einspruch muß entweder sofort, wenn eine Behinderung auftritt, erfolgen oder unmittelbar nach der Behinderung, wenn der Spieler eindeutig nicht weiterspielt.
12.5. Der Schiedsrichter muß seine Entscheidung über den Einspruch mit den Worten "Kein Let", "Ja Let" oder "Ball an..." (mit dem Namen des Spielers) bekanntgeben. Die Beurteilung der Behinderungssituation liegt einzig beim Schiedsrichter und seine Entscheidung ist endgültig.
12.6. Der Schiedsrichter darf kein Let gewähren und der Spieler verliert den Ballwechsel, wenn....
12.6.1.
....keine Behinderung vorlag.12.6.2.
....eine Behinderung wohl vorlag, der Spieler jedoch keinen gültigen Rückschlag hätte durchführen können oder nicht jede Anstrengung unternommen hat, zum Ball zu gelangen, um ihn zu schlagen.12.6.3.
....der Spieler die Behinderung eindeutig in Kauf genommen und weitergespielt hat.12.6.4.
(R5) ....der Spieler auf seinem Weg zum Ball die Behinderung selbst verursacht hat.
12.7. Der Schiedsrichter muß ein Let gewähren, wenn eine Behinderung eintritt, bei der der Gegner jede Anstrengung unternommen hat, sie zu vermeiden und der Spieler einen gültigen Rückschlag hätte durchführen können.
12.8. Der Schiedsrichter muß dem Spieler den Ballwechsel zusprechen, wenn....
12.8.1.
....eine Behinderung vorliegt, die der Gegner nicht ausreichend versucht hat zu vermeiden und der Spieler einen gültigen Rückschlag hätte ausführen können.12.8.2.
....eine Behinderung vorliegt, bei der der Gegner zwar jede Anstrengung unternommen hat, sie zu vermeiden, aber der Spieler einen gewinnbringenden Rückschlag hätte ausführen können.12.8.3.
....der Spieler es unterläßt, einen Ball zu schlagen, der - auf dem direkten Weg zur Stirnwand - klar seinen Gegner getroffen hätte oder wenn der Ball eine Seitenwand getroffen hätte und es in diesem Fall ein gewinnbringender Rückschlag gewesen wäre (Dies gilt nicht in den Fällen "Drehen", "Ball hinter sich vorbeilassen" oder "weiterer Schlagversuch").
12.9. Der Schiedsrichter hat das Recht, ein Let gemäß Regel 12.7 zu gewähren oder den Ballwechsel gemäß Regel 12.8 zuzuschreiben, ohne daß ein Einspruch erhoben wurde. Falls notwendig, kann er hierzu den Ballwechsel unterbrechen.
12.10. Regel 17, Verhalten auf dem Court, kann bei Behinderungsfällen angewandt werden. Der Schiedsrichter muß das Spiel unterbrechen, falls dies noch nicht geschehen ist und eine entsprechende Strafe verhängen, wenn....
12.10.1.
(R6) ....ein Spieler unnötigen Körperkontakt einsetzt.12.10.2.
....ein Spieler seinen Gegner durch eine übermäßige Schlagbewegung in Gefahr bringt.
13. GEWÄHRUNG VON
LETS
Zusätzlich zu den in anderen Fällen möglichen Lets können
oder müssen Lets in bestimmten weiteren Fällen gewährt werden.
13.1. Ein Let kann gewährt werden,...
13.1.1.
....wenn ein Gegner aufgrund seiner Position zum Rückschläger es nicht vermeiden kann, vom Ball getroffen zu werden, bevor der Rückschlag ausgeführt ist.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Diese Regel bezieht alle Fälle mit ein, bei denen sich der Rückschläger vor dem Gegner aufhält und dem Gegner die Sicht zum Ball genommen ist oder der Rückschläger den Ball so nah an sich vorbeigehen läßt, daß er den hinter ihm stehenden Gegner trifft. Dies soll jedoch auf keinen Fall in Widerspruch zu den Pflichten des Schiedsrichters gemäß Regel 12 stehen.
13.1.2.
....wenn der Ball irgendeinen auf dem Boden liegenden Gegenstand trifft.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Der Schiedsrichter hat dafür zu sorgen, daß die Spieler keine Gegenstände auf den Boden legen.
13.1.3.
(R7) ....wenn der Rückschläger einen Schlag nicht ausführt, weil er befürchtet, seinen Gegner zu verletzen.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Dies schließt auch den Fall ein, wo der Rückschläger den Ball über die Rückwand spielen möchte.
13.1.4.
....wenn ein Spieler, nach Ansicht des Schiedsrichters, durch ein Ereignis innerhalb oder außerhalb des Courts abgelenkt wurde.13.1.5.
....wenn nach Ansicht des Schiedsrichters veränderte Courtbedingungen den Ausgang des Ballwechsels beeinflußt haben.
13.2. Ein Let muß gewährt werden,....
13.2.1.
....wenn der Rückschläger beim Aufschlag nicht bereit ist und keinen Versuch unternimmt, diesen anzunehmen.13.2.2.
....wenn der Ball während des Spiels kaputt geht.13.2.3.
....wenn der Schiedsrichter über einen Einspruch entscheiden soll, das aber nicht kann.13.2.4.
....wenn der Ball bei einem sonst gültigen Rückschlag irgendwo im Court eingeklemmt wird und somit nicht auf dem Boden aufspringen kann oder der Ball nach dem ersten Aufspringen ins "Aus" geht.
13.3. Wenn der Rückschläger gemäß Regel 13.1 (2 bis 5) Einspruch erhebt, muß er - damit ein Let gewährt werden kann - immer in der Lage gewesen sein, einen gültigen Schlag auszuführen. Dies gilt nicht für einen Einspruch des Gegners gemäß Regel 13.1.2, 13.1.4 und 13.1.5.
13.4. Kein Let darf gemäß Regeln 13.1.3 und 13.2.1 gewährt werden, wenn der Rückschläger versucht, den Ball zu schlagen, wohl aber gemäß Regeln 13.1.2, 13.1.4, 13.1.5, 13.2.2, 13.2.3 und 13.2.4.
13.5. Die Bedingungen für einen Einspruch gemäß Regel 13 sind:
13.5.1.
Bei den Regeln 13.1.3 (nur Rückschläger), 13.1.4, 13.2.1 (nur Rückschläger) und 13.2.3 ist ein Einspruch des Spielers notwendig, damit ein Let gewährt werden kann.13.5.2.
Bei den Regeln 13.1.2, 13.1.5, 13.2.2 und 13.2.4 kann der Spieler Einspruch erheben, aber der Schiedsrichter kann auch ohne Einspruch eingreifen.13.5.3.
Der Schiedsrichter muß ohne Einspruch entscheiden, ob ein Let gewährt oder ein Ballwechsel zugesprochen wird, wenn ein Spieler gemäß Regel 13.1.1 vom Ball getroffen wird.
14. DER BALL
14.1. Wenn der Ball
nicht im Spiel ist, kann er im gegenseitigen Einverständnis der Spieler
oder, falls nur ein Spieler Einspruch erhebt, nach Ermessen des Schiedsrichters,
ausgewechselt werden.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Sowohl die Spieler wie auch der Schiedsrichter können den Ball jderzeit
prüfen, wenn er nicht im Spiel ist.
14.2. Wenn ein Ball
während des Spiels kaputt geht, muß er sofort durch einen anderen
ersetzt werden.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Der Schiedsrichter entscheidet, ob der Ball kaputt ist.
14.3. Wenn der Ball
während eines Ballwechsels kaputt ging, dies aber nicht erkannt wurde,
soll für diesen Ballwechsel ein Let gewährt werden, wenn der Aufschläger,
bevor er aufschlägt, oder der Rückschläger, bevor er den Aufschlag
annimmt, Einspruch erhebt.
Anmerkung für Schiedsrichter:
(R8) Wenn der Rückschläger, bevor er den Aufschlag annimmt, Einspruch
erhebt und nach Ansicht des Schiedsrichters der Ball während des Aufschlags
kaputt ging, darf der Schiedsrichter nur ein Let für diesen Ballwechsel
geben. Falls er aber darüber nicht sicher ist, muß er ein Let für
den vorhergehenden Ballwechsel gewähren.
14.4. Die Maßnahmen
gemäß Regel 14.3 finden auf den letzten Ballwechsel eines
Satzes keine Anwendung. In diesem Fall muß der Einspruch unverzüglich
nach dem Ballwechsel erfolgen.
14.5. Falls ein
Spieler den Ballwechsel unterbricht, um Einspruch wegen eines defekten Balles
zu erheben und sich herausstellt, daß der Ball nicht kaputt ist, verliert
dieser Spieler den Ballwechsel.
15. EINSPIELEN
15.1. Unmittelbar
vor Spielbeginn erlaubt der Schiedsrichter den beiden Spielern eine Zeitspanne
von fünf Minuten, damit sie zusammen im Court, auf dem das Spiel ausgetragen
wird, den für dieses Spiel zu verwendenden Ball warmspielen können.
Nach zweieinhalb Minuten Einspielzeit ruft der Schiedsrichter "Halbzeit"
und sorgt dafür, daß die Spieler die Seiten wechseln, außer
diese haben gemeinsam anders entschieden. Mit dem Ruf "Zeit" muß
der Schiedsrichter das Ende der Einspielzeit bekanntgeben.
Eine Pause von bis zu neunzig Sekunden muß zwischen dem Ende der Einspielzeit
und dem Beginn des Spiels gewährt werden.
15.2. Wenn der Ball
gemäß Regel 14 ersetzt worden ist oder das Spiel nach längerer
Unterbrechung wieder aufgenommen wird, gewährt der Schiedsrichter den Spielern
die Möglichkeit, den Ball aufzuwärmen, bis er normal spielbar ist.
Das Spiel wird entweder auf Weisung des Schiedsrichters fortgesetzt oder im
gegenseitigen Einvernehmen der Spieler, wenn diese vor dem Ruf des Schiedsrichters
bereit sind.
Anmerkung für Schiedsrichter:
Der Schiedsrichter hat darauf zu achten, daß beide Spieler den Ball (Regeln
15.1 und 15.2) fair einspielen. Unsportliches Einspielen muß
gemäß Regel 17 geahndet werden.
15.3. Der Ball kann,
nach der fünfminütigen Einspielzeit bis zum Beginn des Spieles, in
den Satzpausen oder während der Gegner seine Ausrüstung wechselt,
von jedem Spieler weiter gespielt bzw. aufgewärmt werden.
16. VERZÖGERUNGSFREIES SPIEL
Nach dem ersten Aufschlag
muß grundsätzlich ohne Verzögerung gespielt werden, wobei nachstehende
Bedingungen zu beachten sind:
16.1. Das Spiel
kann aufgrund schlechter Lichtverhältnisse oder anderer von den Spielern
nicht verursachter Umstände für eine vom Schiedsrichter zu bestimmende
Dauer unterbrochen werden. Der Spielstand wird beibehalten.
Wenn der unbespielbare Zustand dieses Courts unverändert bleibt und ein
anderer Court verfügbar ist, kann das Spiel in gegenseitigem Einverständnis
der Spieler oder auf Anordnung des Schiedsrichters auf diesen verlegt werden.
Falls das Spiel bis zum nächsten Tag unterbrochen wird, bleibt der Spielstand
bestehen, außer die Spieler vereinbaren, mit dem Spiel nochmals von vorne
zu beginnen.
16.2. Zwischen den
Sätzen muß eine neunzig Sekunden dauernde Pause erlaubt werden. Die
Spieler können während jeder Pause den Court verlassen, müssen
jedoch nach Ablauf der angegebenen Zeit wieder spielbereit im Court stehen.
Im gegenseitigen Einvernehmen der Spieler kann das Spiel vor Ablauf der neunzig
Sekunden wieder aufgenommen werden.
16.3. (R9) Kann
ein Spieler den Schiedsrichter überzeugen, daß ein Wechsel der Ausrüstung,
Kleidung oder Schuhe notwendig ist, darf er den Court verlassen. Er ist dazu
angehalten, den Wechsel so schnell als möglich vorzunehmen. Der Schiedsrichter
kann ihm dafür eine maximale Zeitspanne von neunzig Sekunden einräumen.
16.4. Fünfzehn Sekunden vor Ablauf einer neunzigsekündigen Unterbrechung muß der Schiedsrichter "15 Sekunden" ausrufen, um den Spielern anzuzeigen, daß sie sich bereitmachen müssen, das Spiel wieder aufzunehmen. Am Ende dieser Unterbrechung muß der Schiedsrichter "Zeit" rufen. Es ist Sache der Spieler, sich nur soweit vom Court zu entfernen, daß sie die Rufe "15 Sekunden" und "Zeit" hören können.
Anmerkungen für Schiedsrichter:
A - Sollte ein Spieler beim Ruf "Zeit" nicht spielbereit sein, muß
der Schiedsrichter die Maßnahmen in Regel 17 anwenden.
B - Sollten beide Spieler beim Ruf "Zeit" nicht spielbereit sein,
muß der Schiedsrichter die Maßnahmen in Regel 17 für beide
Spieler anwenden.
16.5. Im Falle einer
Verletzung eines Spielers muß der Schiedsrichter entscheiden, ob diese....
16.5.1. (R10)
....selbstverschuldet ist.
16.5.2.
....vom Gegner unabsichtlich zugefügt oder unabsichtlich verursacht wurde.
16.5.3.
....durch vorsätzliches oder gefährliches Spiel oder Handeln des Gegners entstand.
Anmerkungen für
Schiedsrichter:
A - Bei allen Verletzungsfällen muß sich der Schiedsrichter davon
überzeugen, daß tatsächlich eine Verletzung vorliegt.
B - In Bezug auf Regel 16.5.1 kann der Schiedsrichter bis zu drei Minuten
Erholungszeit gewähren. Diese Pause kann im Ermesssen des Schiedsrichters
verlängert werden. Wenn eine längere Erholungszeit als die vom Schiedsrichter
bewilligte benötigt wird, muß der Schiedsrichter den Spieler auffordern,
weiterzuspielen oder den Satz abzugeben, die Pause zwischen den Sätzen
zu nutzen, dann weiterzuspielen oder das Spiel abzugeben.
C - In Bezug auf Regel 16.5.2 darf der Schiedsrichter die Worte "unabsichtlich
zugefügt" und "unabsichtlich verursacht" nicht so auslegen,
daß Situationen miteinbezogen werden, in denen sich ein Spieler eine Verletzung
aufgrund einer unnötig nahen Stellung zu seinem Gegner zuzieht.
D - In Bezug auf Regel 16.5.2 muß der Schiedsrichter dem verletzten
Spieler eine angemessene Erholungszeit - mit Rücksicht auf den Zeitplan
des Turnieres - einräumen. Nach Ablauf dieser Zeit muß der verletzte
Spieler spielbereit sein oder das Spiel aufgeben. Der Spielstand zum Zeitpunkt
der Verletzung bleibt bestehen. Das gilt nicht, wenn das Spiel auf einen anderen
Tag verlegt wird. Dann kann es in gegenseitigem Einvernehmen der Spieler von
vorne beginnen.
E - In Bezug auf Regel 16.5.3 kann der Schiedsrichter nach seinem Ermessen
eine entsprechende Strafe nach Regel 17 aussprechen. Das gilt nicht,
wenn der verletzte Spieler Zeit zur Erholung benötigt. In diesem Fall muß
das Spiel dem verletzten Spieler zugesprochen werden.
F - In jedem Fall darf ein Spieler nicht weiterspielen, wenn eine blutende Wunde
unverbunden bleibt und weiterblutet.
16.6. (R11) Der
Schiedsrichter muß die Maßnahmen in Regel 17 anwenden, wenn
nach seiner Ansicht ein Spieler das Spiel unnötig verzögert. Solche
Verzögerungen können sein:
16.6.1.
Übertrieben langes Vorbereiten des Aufschlages oder zur Annahme des Aufschlages.
16.6.2.
In die Länge gezogene Diskussionen mit dem Schiedsrichter.
16.6.3.
Verspätetes Zurückkehren auf den Court, der gemäß Regel 15.1, 16.2 oder 16.3 verlassen wurde.
17. VERHALTEN AUF DEM COURT
Wenn nach Ansicht des Schiedsrichters
das Verhalten eines Spielers im Court einschüchternd oder aggressiv gegen
den Gegner, den Punkt- oder Schiedsrichter oder die Zuschauer wirkt oder irgendwie
das Spiel in Verruf bringen könnte, kann der Spieler bestraft werden.
(R12)
Verstöße, die nach dieser Regel bestraft werden sollen, beinhalten:
unanständige verbale und sichtbare Gesten, verbale Beleidigungen und körperliche
Tätlichkeiten, Meinungsverschiedenheiten mit dem Punkt- und Schiedsrichter
und den Mißbrauch des Schlägers oder des Balles. Auch Coaching während
des Spieles, es sei denn, dies geschieht in den Pausen zwischen den Sätzen,
gilt als Verstoß. Weitere Verstöße sind unnötiger Körperkontakt,
übertriebenes Ausholen zum Schlag (Regel 12.10), unsportliches Einspielen
(Regel 15.2 - Anmerkung für Schiedsrichter), zu spät auf den
Platz zurückkehren (Regel 16.4 - Anmerkungen für Schiedsrichter A
und B), vorsätzliches oder gefährliches Spiel oder Handeln (Regel
16.5.3) und Zeitverzögerung (Regel 16.6).
(R13)
Für diese und andere Verstöße, die es nach Meinung des Schiedsrichters
rechtfertigen, diese Regel anzuwenden, kann eine der folgenden Strafmaßnahmen
verhängt werden:
- Verwarnung durch den Schiedsrichter (Schiedsrichterruf: "Verwarnung <Name
des Spielers>, wegen...")
- Zusprechen eines Strafschlages an den Gegner (Schiedsrichterruf: "Strafpunkt
<Name des Spielers>, wegen...")
- Zusprechen eines Strafsatzes an den Gegner (Schiedsrichterruf: "Strafsatz
<Name des Spielers>, wegen...")
- Zusprechen des Spieles an den Gegner (Schiedsrichterruf: "Disqualifikation
<Name des Spielers>, wegen...")
Anmerkungen für
Schiedsrichter:
A - Wenn der Schiedsrichter das Spiel unterbricht, um eine Verwarnung auszusprechen,
muß ein Let gewährt werden.
B - Wenn der Schiedsrichter einen Ballwechsel unterbricht, um einen Strafschlag
zuzusprechen, gilt dies für den laufenden Ballwechsel. Wenn der Schiedsrichter
den Strafschlag nach einem Ballwechsel zuspricht, so bleibt das Resultat dieses
Ballwechsels bestehen und die Zusprache des Strafschlages ist zusätzlich,
aber ohne Wechsel der Aufschlagseite. Ein am Satzende zugesprochener Strafschlag
wird auf den nächsten Satz übertragen.
C - Wenn der Schiedsrichter einen Satz zuspricht, gilt dies für den laufenden
Satz oder, sofern keiner im Gang ist, für den nächsten Satz, wobei
im letzteren Fall die Pause deswegen nicht verlängert wird. Ein bestrafter
Spieler behält alle Punkte, die er bereits gewonnen hat.
18. SPIELAUFSICHT
In der Regel wird ein Spiel
von einem Schiedsrichter geleitet, dem ein Punktrichter zur Seite steht. Aber
auch nur eine Person kann die Aufgaben von Schieds- und Punktrichter ausüben.
Wenn der Schiedsrichter eine Entscheidung trifft, teilt er diese den Spielern
mit und der Punktrichter muß sie zusammen mit dem Spielstand wiederholen.
(R14) Anmerkungen für
Punkt- und Schiedsrichter:
A - Es empfiehlt sich, daß je ein Punkt- und ein Schiedsrichter zu jedem
Spiel eingeteilt wird.
B - Spieler sind nicht berechtigt, das Auswechseln eines Punkt- oder Schiedsrichters
zu verlangen. Der Oberschiedsrichter hat das alleinige Recht, vor oder nach
Beginn eines Spieles einen Punkt- oder Schiedsrichter auszuwechseln.
19. AUFGABEN DES PUNKTRICHTERS
19.1. Der
Punktrichter macht die Spielansagen gefolgt vom Punktestand, bei welchem er
die Punkte des Aufschlägers zuerst nennen muß. Er ruft je nach Situation
"Fehler", "Fußfehler", "Doppelt", "Tief",
"Aus" oder "Aufschlagwechsel" und muß die Entscheidungen
des Schiedsrichters wiederholen.
19.2. (R15)
Bei einem Ruf des Punktrichters muß das Spiel unterbrochen werden.
Anmerkung für Punktrichter:
Wenn für den Punktrichter die Sicht verstellt ist oder er sich nicht sicher
ist, darf er keinen Ruf machen.
19.3.
Wenn das Spiel unterbrochen wird und für den Punktrichter die Sicht verstellt
war oder er sich nicht sicher ist, muß er dies den Spielern bekanntgeben
und den Schiedsrichter auffordern, die entsprechende Entscheidung zu treffen.
Falls der Schiedsrichter dies ebenfalls nicht kann, muß ein Let gewährt
werden.
Anmerkung für Punktrichter:
Punktrichter müssen die korrekten Rufe verwenden. Das gilt auch, wenn ein
Ballwechsel unterbrochen ist.
20. AUFGABEN DES SCHIEDSRICHTERS
20.1. Der Schiedsrichter
entscheidet über die Annahme oder Ablehnung von Einsprüchen und über
die Zusprache von Ballwechseln. Er trifft die für ihn in den Regeln vorgesehenen
Entscheidungen. Das gilt auch, wenn ein Spieler vom Ball getroffen wird und
bei Verletzungen. Ebenso entscheidet er über alle Einsprüche gegen
die Rufe des Punktrichters oder die Unterlassung von Rufen. Die Entscheidung
des Schiedsrichters ist endgültig.
20.2.
Der Schiedsrichter übt die Kontrolle aus....
20.2.1.
....über die Einsprüche eines Spielers, einschließlich der Einsprüche gegen irgendwelche Bestimmungen.
20.2.2.
....wie in den Regeln 4 und 8 bis 19 vorgesehen.
20.3. Der Schiedsrichter
soll sich bei den Ansagen des Spielstandes durch den Punktrichter nicht einschalten,
es sei denn, der Schiedsrichter ist sich sicher, daß die Ansage des Spielstandes
falsch war. In diesem Fall muß er den Punktrichter auffordern, den richtigen
Spielstand anzusagen.
Anmerkung für Punkt-
und Schiedsrichter:
Punkt- und Schiedsrichter sind verpflichtet, den Spielstand mitzuschreiben.
20.4. Der Schiedsrichter
soll sich in die Spielansagen des Punktrichters nicht einschalten, es sei denn,
der Schiedsrichter ist sich sicher, der Punktrichter habe einen Fehler beim
Unterbrechen oder bei der Erlaubnis zur Weiterführung des Spieles gemacht.
In diesem Fall hat der Schiedsrichter unverzüglich den Regeln entsprechend
zu entscheiden.
20.5. Der
Schiedsrichter ist für die strikte Einhaltung aller in den Regeln festgelegten
Zeiten verantwortlich.
20.6. Der Schiedsrichter
ist verantwortlich, daß angemessene Courtbedingungen für das Spiel
gewährleistet sind.
20.7. Der Schiedsrichter kann das Spiel einem Spieler zusprechen, wenn sich dessen Gegner nicht zehn Minuten nach der festgesetzten Zeit spielbereit im Court befindet.